Urlaubsgeld - 13. Gehalt in Österreich

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Das Urlaubsgeld, welches auch als 13. Gehalt oder als Urlaubszuschuss bekannt ist, kommt vielen Österreicherinnen und Österreichern gerade um die Urlaubszeit sehr gelegen, da es die Urlaubskasse aufbessert. In diesem Artikel widmen wir uns diesem Thema und klären alle Unklarheiten rund um die Sonderzahlung Urlaubsgeld. In Österreich ist es grundsätzlich üblich, dass man Urlaubs- und auch Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommt, es ist aber nicht in jedem Falle Pflicht. Es gibt nämlich keinerlei gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung des Urlaubszuschusses.

Wer bekommt das Urlaubsgeld?

Die Regelungen, welche es im Zusammenhang mit dem Urlaubsgeld in Österreich gibt, befinden sich grundsätzlich in den Kollektivverträgen der jeweiligen Branchen. Gibt es keinen Kollektivvertrag für eine bestimmte Branche, so gelten die Bestimmungen, welche im Zuge der Unterfertigung eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages vereinbart wurden. Hier kann es jedoch sein, dass vereinbart wird, dass dem Arbeitnehmer keinerlei Sonderzahlungen zustehen.

Hat man dies als Arbeitnehmer unterschrieben, so hat man keinerlei Anspruch auf die Auszahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld, da diese beiden Zahlungen zu den Sonderzahlungen zählen. Dies ist aber normalerweise eher selten in Österreich der Fall. In der Regel bekommt man als Arbeitnehmer in Österreich sowohl Urlaubs-, als auch Weihnachtsgeld ausbezahlt. Man sollte bei einem Arbeitsvertrag also genau aufpassen, ob darin ein Anspruch auf Sonderzahlungen vermerkt ist oder nicht. Außerdem wichtig zu beachten ist, dass das Urlaubsentgelt nicht das Urlaubsgeld ist. Urlaubsentgelt bedeutet nämlich nur, dass man auch während man sich als Arbeitnehmer im Urlaub befindet, weiterhin das Gehalt in voller Höhe zugesprochen bekommt.

Wann wird es ausgezahlt?

Wie grundsätzlich „alles“, ist auch der Auszahlungszeitpunkt von Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Arbeits- oder Kollektivvertrag geregelt. Der Urlaubszuschuss wird üblicherweise Ende Mai oder Juni ausbezahlt – dies ist die Haupturlaubszeit. Wann oder ob der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub antritt, spielt in diesem Zusammenhang keinerlei Rolle.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld (Berechnung)?

Eine der meistgestellten Fragen rund um die Thematik des Urlaubsgeldes ist die nach der Höhe dieser Sonderzahlung. Hierzu gibt es, ebenso wie im Zusammenhang auf den Anspruch, keine einheitlichen, gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen. Die Höhe der Sonderzahlung ist ebenso im Kollektiv oder, wenn nicht vorhanden, im Arbeitsvertrag angeführt. Als Daumenregel kann man davon ausgehen, dass in den meisten Fällen die Höhe des Urlaubsgeldes einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Dies muss aber nicht der Fall sein – höhere Zahlungen sind eher unüblich, geringere können aber durchaus vorkommen. Überstunden und andere Zulagen werden manchen Kollektivverträgen nach mit in die Berechnung der Urlaubsgeldhöhe genommen. Ist man in einem Unternehmen teilzeitbeschäftigt, so muss Mehrarbeit, die regelmäßig stattfindet, ebenso in die Berechnung des Urlaubszuschusses miteinfließen.

Das sollte man wissen!

Im Zusammenhang mit dem Urlaubsgeld geht ein geringerer Einkommenssteuersatz einher, als bei den regulären Gehaltszahlungen.

Es steht einem des Weiteren nur dann ein volles Urlaubsgeld zu, wenn man auch ein ganzes Kalenderjahr im Betrieb beschäftigt war. Tritt man innerhalb eines Kalenderjahres in das Unternehmen ein oder aus, so kann es sein, dass einem nur ein Teil des Urlaubsgeldes ausbezahlt wird oder bei bereits erfolgter Auszahlung etwas rückverrechnet oder rückverlangt werden kann. Für genauere Infos zur Höhe der anteiligen Zahlung finden sich im Internet diverse Online-Rechner, welche die Steuer- und Rechenregeln berücksichtigen und man kann mit ein paar Klicks Auskunft über die einem zustehende Höhe des Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeldes erhalten.

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